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   RG, 29.04.1887 - 889/87   

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https://dejure.org/1887,357
RG, 29.04.1887 - 889/87 (https://dejure.org/1887,357)
RG, Entscheidung vom 29.04.1887 - 889/87 (https://dejure.org/1887,357)
RG, Entscheidung vom 29. April 1887 - 889/87 (https://dejure.org/1887,357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verletzt das Landgericht die Grenzen seiner sachlichen Zuständigkeit, wenn es über eine durch den Eröffnungsbeschluß ihm zu Unrecht überwiesene That verhandelt und entscheidet, welche zur absoluten Zuständigkeit des Schöffengerichtes gehört?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 16, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Dies gilt auch dann, wenn die Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung nach dem Ergebnis der der Anklageschrift zugrunde liegenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bereits im Zeitpunkt der Zulassung der Anklage zu bejahen war (vgl. RGSt 16, 39, 41; BGH bei Herlan GA 1963, 100; BGH GA 1980, 220; 1981, 321), so daß nach § 209 Abs. 1 StPO das Hauptverfahren vor diesem hätte eröffnet werden müssen.
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Dies gilt auch dann, wenn die Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung nach dem Ergebnis der der Anklageschrift zugrunde liegenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bereits im Zeitpunkt der Zulassung der Anklage zu bejahen war (vgl. RGSt 16, 39, 41; BGH bei Herlan GA 1963, 100; BGH GA 1980, 220; 1981, 321), so daß nach § 209 Abs. 1 StPO das Hauptverfahren vor diesem hätte eröffnet werden müssen.
  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 185/69

    Strafbarkeit wegen Meineids, Betrugs in zweiundzwanzig Fällen und zweimaligen

    Wenn nach dieser Vorschrift nur die Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis bildet und demnach dem Tatrichter erlaubt, sich für unzuständig zu erklären, so folgt hieraus, daß auch das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob die Inanspruchnahme einer gegebenen Strafgewalt durch Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Strafkammer wegen besonderer Bedeutung des Falles erforderlich war oder nicht (RGSt 16, 39; BGH, Urteil vom 13. Februar 1962 - 5 StR 643/61).
  • BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59

    Rechtsmittel

    Im übrigen schließt die sachliche Zuständigkeit zur Entscheidung in schwereren Straffällen diejenige für die minderschweren ein (RGSt 16, 39).
  • BGH, 13.01.1959 - 1 StR 495/58

    Rechtsmittel

    Diese Rüge greift nicht durch, da die sachliche Zuständigkeit zur Entscheidung in schwereren Straffällen diejenige für die minder schweren in sich schließt, RGSt 16, 39 f. Der Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO ist deshalb nur dann gegeben, wenn die strafbare Handlung die Zuständigkeit des Vorderrichters überschreitet (§ 269 StPO; RGSt 16, 39 f).
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